24qm-Gartenhäuser

Ein Holzhaus im Kleingarten bis zu einer Größe von 24 qm sind ausgerichtet auf das Bundeskleingartengesetz, welches es im Zusammenspiel mit den Landesbauordnungen ermöglicht, Gebäude in Kleingartenanlagen mit 24 qm überbauter Fläche und 3,5 m  Firsthöhe ohne Bauantrag zu errichten. Genehmigungen spricht hier der  Gartenvorstand aus. Für alle anderen Grundstücke gilt die jeweilige Landesbauordnung.

Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Standard-Holzhäusern für den Kleingarten.
Diese können individuell nach Ihren Wünschen angepasst werden.

Wir beraten Sie gern!

Christin
Sabine
Spreewald
Zschopau
Elbe
Dresden
Donau
Laura